AGBs vom Nov2007:
Allgemeine Geschäftsbedingungen der AGV Agentur für Gestaltung und Visuelles (nachfolgend als „AGV“ bezeichnet)
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen durch das Unternehmen AGV Agentur und werden durch Erteilung des Auftrags von dem Auftraggeber in vollem Umfang anerkannt.
Die Bearbeitung in der AGV erfolgt entsprechend den vereinbarten Aufgaben- und Terminvorstellungen. Die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen bereitgestellt. In der Beratung wird größtmögliche Objektivität gewahrt, um die Interessen des Auftraggebers in jeder möglichen Form zu vertreten.
Angebot
Die im Angebot der AGV genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden separat berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Entwurfsarbeiten und Korrekturen, die vom Auftraggeber (besonders wegen geringfügiger Abweichung) von der Vorgabe verlangt werden.
Die von der AGV erstellten Angebote gelten 2 Monate ab Ausstellungsdatum.
Leistung/Vergütungspflicht/Lieferung
Wird die AGV mit entsprechender Beratung, Entwurf, Reproduktion und/oder Produktion beauftragt, so ist diese angemessen zu honorieren. Die Leistung ist in keinem Fall unverbindlich und kostenlos.
Der Honoraranspruch bleibt auch für den Fall der Nichtverwendung einer Konzeption oder Nichtdurchführung von Maßnahmen bestehen. Vorentwürfe bleiben Eigentum der AGV und sind auf Wunsch von dem Auftraggeber herauszugeben. Sofern die Honorierung der Bearbeitung nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, gilt die jeweils gültige Berechnungsgrundlage der AGV als vereinbart.
Der Auftraggeber erwirbt das Eigentum an den Endprodukten, nicht aber an den in der AGV zur Bearbeitung angelegten Dokumenten und elektronischen Dateien bzw. sonstigen Zwischenprodukten. Diese kann der Auftraggeber auf Wunsch (kurzzeitig) kostenpflichtig gesondert erwerben.
Es steht im Ermessen der AGV, bei der Erbringung von Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen.
Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten für Verzögerungen bei der Ausführung sind Lieferzeitangaben vorsorglich als Richtwerte anzusehen. Wegen späterer Lieferung sind der Rücktritt von dem Auftrag und Schadenersatzansprüche für den Auftraggeber ausgeschlossen.
Bei Auflagenproduktionen gelten Mehr- oder Minderlieferungen bis zu -5%/+10% der bestellten Auflage als ordnungsgemäße Erfüllung. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Proben, Muster und Korrekturausdrucke können in Farbe, Größe und Gestalt von der endgültigen Auflagenproduktion aufgrund technischer Voraussetzungen abweichen.
Solche Abweichungen sind keine Mängel im Rechtssinn.
Abnahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. nach avisiertem Versand prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die die AGV nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, ist die AGV berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers in geeigneter Weise einzulagern.
Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so können die für den Auftrag bereits entstandenen Aufwendungen und Kosten (auch für die Entsorgung bereits hergestellter Produktionsobjekte) in Form von Schadensersatz in Höhe des entsprechenden Teils durch die AGV verlangt werden. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Der wahlweise Anspruch der AGV auf Erfüllung bleibt erhalten.
Urheber-, Nutzungsrechte, sonstige Rechte
Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der AGV im Rahmen einer Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der AGV und gehen nur dann auf den Auftraggeber über, wenn eine konkrete, schriftliche Nutzungs- und Vergütungsvereinbarung getroffen wurde (räumlich, zeitlich, inhaltlich). Bei Bestehen einer solchen Vereinbarung erwirbt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Bezahlung nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeiten im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich.
Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Leistungen übernimmt die AGV keine pauschale Gewähr. Diese rechtliche Prüfung ist durch den Auftraggeber, im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung, vor der Nutzung empfehlenswert. Wünscht und beauftragt der Auftraggeber für die zu erbringenden Leistungen eine rechtliche Prüfung (z.B. Urheber-, Marken-, Nutzungs- und Wettbewerbsrecht) durch eine sachkundige Person bzw. Institution, so trägt der Auftraggeber die Kosten.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der AGV alle zur sachgemäßen Durchführung erforderlichen Informationen und Materialien fristgerecht und frei Haus zur Verfügung. Entsprechende Kosten sind zu vergüten. Vorlagen oder Anlieferungen durch den Auftraggeber unterliegen keinerlei Prüfungspflicht durch die AGV.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der AGV nur solche Vorlagen zu übergeben, die frei von Rechten Dritter, insbesondere frei von Urheberrechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat die AGV von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Verletzungen freizustellen.
Der Auftraggeber übersendet der AGV zeitnah Belegexemplare.
Zahlung
Die AGV ist berechtigt, bei Auftragserteilung und während der Leistungserbringung angemessene Abschlagszahlungen vom Auftraggeber zu verlangen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Etwaige Mängelrügen begründen kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Vergütungspflicht.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Die AGV ist berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe der selbst zu tragenden Kreditkosten, mindestens aber 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Rechnungen der AGV gelten als anerkannt wenn nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Mahnungen werden kostenpflichtig erstellt.
Mängelrügen, Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sowie der zur Korrektur übergebenen Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen sowie die Druckfreigabe und Beanstandungen unter Rückgabe sämtlicher Unterlagen einschließlich der Lieferung gegenüber der AGV zu erklären. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang zulässig.
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die AGV keinerlei Haftung. Die AGV haftet nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Werbeträgern oder sonstigen Drittbeauftragten, die nicht ihre Erfüllungsgehilfen sind, auch nicht für deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. In anderen Fällen tritt die AGV seine Ersatzansprüche gegenüber Dritten an den Auftraggeber ab.
Nach erfolgter Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber ist unser Unternehemn von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlagen befreit. Die AGV haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Material- und verfahrensbedingte Abweichungen zwischen Entwürfen/Andrucken und Endprodukten gelten nicht als Mangel.
Die AGV haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Sofern Haftungsansprüche bestehen, sind diese beschränkt auf den Wert der von der AGV erbrachten Leistung, oder nur für das betreffende Projekt oder Teilobjekt beschränkt.
Die AGV haftet nicht für fahrlässig herbeigeführte Mängelfolgeschäden, positive Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und unerlaubter Handlung. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Die AGV hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Versteckte Mängel, die bei einer unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden waren, dürfen nur dann gegen die AGV geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 2 Monaten nach Verlassen bei der AGV eingeht.
Abweichungen in der Beschaffenheit der Roh- und Hilfsstoffe können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der Vorlieferanten für zulässig erklärt sind. Soweit Sonderarbeiten im Rahmen eines Auftrags durch Dritte durchgeführt werden, gelten die branchenüblichen Bedingungen, welche auf Anforderung zur Verfügung stehen.
Eine Haftung für die wettbewerbs-, urheber- und markenrechtliche Unbedenklichkeit einer Leistung übernimmt die AGV grundsätzlich nicht.
Impressum
Die AGV ist berechtigt, die von ihr entworfenen oder realisierten Arbeiten mit dem AGV-zeichen zu versehen, in sonstiger geeigneter Weise auf die AGV hinzuweisen und im Rahmen ihrer Eigenwerbung den Auftraggeber zu benennen.
Verwahrung/Versand/Versicherung
Die AGV hat keine Aufbewahrungspflicht für Unterlagen, Halb- und Fertigerzeugnisse des Auftraggebers, die dieser nach Auftragsbeendigung nicht zurückverlangt hat. Die der AGV überlassenen Gegenstände und Unterlagen werden von dem Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Schäden, die von der Versicherung nicht umfaßt sein sollten, werden von der AGV nur bis zur Höhe des Materialwertes ersetzt.
Lieferungen gelten ab Sitz der AGV. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers, auch wenn die Versandkosten von der AGV getragen werden. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf schriftliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers.
Eigentumsvorbehalt, Verarbeitung und Weitergabe, Aufrechnung
Leistungen bleiben alleiniges Eigentum der AGV bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Auftraggeber zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird die AGV auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherungrechte freigeben.
Während des Bestehens der Eigentumsvorbehalte darf der Auftraggeber die erhaltenen Leistungen nur mit vorheriger Zustimmung der AGV an Dritte weitergeben oder weiterverarbeiten. Hiervon ausgenommen sind Waren, die der Auftraggeber unmittelbar oder nach Verarbeitung selbst erwerbsmäßig veräußert.
Die AGV erhält ein Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht an allen übergebenen Materialien. Dieses Recht erlischt erst mit Ausgleich sämtlicher Forderungen, die der AGV aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber erwachsen sind.
Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die AGV nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Der wahlweise Anspruch der AGV auf Erfüllung bleibt erhalten.
Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu.
Wirksamkeit
Eine zugunsten des Auftraggebers abweichende Handhabung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet keinen Rechtsanspruch auch für zukünftige Aufträge.
Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für Nichtkaufleute.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Abmachungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit im übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Sofern der Auftraggeber selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten ausschließlich die Bedingungen der AGV, es sei denn, die Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden von der AGV ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Die AGV ist berechtigt, Auftragsdaten zu betrieblichen Zwecken zu speichern.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten ist Berlin. Auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern ist deutsches Recht anwendbar.
aktueller Stand (siehe oben)